Allgemeine Geschäftsbedingungen 

CarolineSaintPierre Medizinische Kosmetik-Fachschulen®

 

 

(1) Die Teilnehmerin erwirbt sich das Recht auf eine Ausbildung zur Medizinischen Fachkosmetikerin respektive Visagistin / Make up Artistin mit Diplomabschluss. 

 

(2) Die Schulleitung garantiert, dass die Ausbildungsmodule von einem Dozenten oder Professor einer eidgenössischen Universität zusammengestellt werden. 

 

(3) Die rechtsverbindliche Anmeldung für die Schule erfolgt elektronisch (on line) oder schriftlich.

 

(4) Mit der rechtsverbindlichen Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CarolineSaintPierre Medizinische Kosmetik-Fachschulen anerkannt. 

 

(5) Für Minderjährige ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich 

 

(6) Die Benützung sämtlicher von der Schule zur Ausbildung zur Verfügung gestellter Apparaturen mit Ausnahme der persönlichen Instrumente ist im Ausbildungspreis inbegriffen. 

 

(7) Die Teilnehmerin erwirbt sich das Recht, weitere Weiterbildungskurse wie Pédicure, Hot Stone, Nagelmodelling, Mesotherapie, Onkologische Kosmetik, etc. zu besuchen. Diese Ausbildungen werden mit einem Zertifikat abgeschlossen. Die aktuellen Preise für die einzelnen Ausbildungsmodule sind bei der Schulleitung zu erfragen. 

 

(8) Die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dürfen für die Behandlung von Kunden und Kundinnen, aber nicht zu Schulungszwecken eingesetzt werden. 

 

(9) Sämtliche Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschliesslich zur persönlichen Ausbildung verwendet werden. Sie dürfen weder für eigene Schulungen verwendet, noch im Internet in irgendeiner Form publiziert, noch ohne Erlaubnis der Schulleitung kopiert werden. 

 

(10) Zum Abschluss der Ausbildung findet eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung statt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist der regelmässige Unterrichtsbesuch. Krankheitsbedingte Absenzen sind von diese Regelung ausgenommen. Ferienabwesenheit nach Rücksprache mit der Schulleitung möglich. Nur bei bestandenem Examen besteht ein Anspruch auf das Diplom. 

 

(11) Die aktuellen Kosten für die einzelnen Ausbildungsmodule sind bei der Schulleitung zu erfragen. 

 

(12) 25% der Schulungskosten müssen vor Beginn der Ausbildung bezahlt werden.  

 

(13) Ratenzahlung ist möglich. 

 

(14) Wird die Ausbildung nach Beginn abgebrochen, oder der Vertrag / die Anmeldung später als 3 Wochen vor Beginn gekündigt /zurückgezogen, wird der volle Betrag geschuldet (Paragraph 404, OR, Kündigung zur Unzeit). Erfolgt die Kündigung/ Abmeldung später als 7 Wochen vor Beginn, wird 50% des Schulgeldes geschuldet. Erfolgt die Kündigung / Abmeldung später als 5 Wochen vor Beginn, wird 75 % des Schulgeldes geschuldet.

 

(15) Um die Ausbildung auf dem neusten Stand zu halten, behält sich die Schulleitung vor, geringfügige Änderungen vom publizierten Lehrplan  vorzunehmen.

 

(16) Die formale Durchführung der Prüfungen erfolgt in Analogie zu den Prüfungsbestimmungen der Medizinischen Fakultät der Universität Basel, soweit anwendbar. Sofern sprachliche oder andere wichtige Gründe zum Nicht-Bestehen der schriftlichen Prüfung führen, können Absolventen / Absolventinnen ein Gesuch zur mündlichen Nachprüfung stellen. Die Abnahme der mündlichen Nachprüfung erfolgt in Anwesenheit von mindestens 2 Fachpersonen, von denen mindestens eine Mitglied der Schulleitung ist. Die Schulleitung bestehend aus dem ärztlichen Ausbildungsverantwortlichen und der Schulleiterin entscheiden letztinstanzlich über das Bestehen oder Nicht-Bestehen der Prüfung.

 

(17) Die Durchführung und Auswertung der praktischen und schriftlichen Prüfung erfolgt durch CarolineSaintPierre Medizinische Kosmetik-Fachschulen. Die Durchführung und Auswertung der mündlichen Nachprüfung erfolgt durch die Praxis Prof. Dr. med. Frank Serge Lehmann AG in Binningen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen "Sachkunde-Nachweis"

CarolineSaintPierre Medizinische Kosmetik-Fachschulen®


(1) Die Teilnehmerin erwirbt sich das Recht auf eine Ausbildung zum Erwerb des Sachkunde-Nachweises.

(2) Die Schulleitung garantiert, dass die Ausbildung ausschliesslich durch qualifizierte und erfahrene Dozenten und Dozentinnen erfolgt.

(3) Die rechtsverbindliche Anmeldung für die Schule erfolgt elektronisch (on line) oder schriftlich.

(4) Mit der rechtsverbindlichen Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CarolineSaintPierre Medizinische Kosmetik-Fachschulen anerkannt.

(5) Für Minderjährige ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

(6) Die Benützung sämtlicher von der Schule zur Ausbildung zur Verfügung gestellter Apparaturen ist im Ausbildungspreis inbegriffen.

(7) Sämtliche Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschliesslich zur persönlichen Ausbildung verwendet werden. Sie dürfen weder für eigene Schulungen verwendet noch im Internet in irgendeiner Form publiziert noch ohne Erlaubnis der Schulleitung kopiert werden.

(8) Zum Abschluss der Ausbildung findet eine schriftliche und je nach Modul praktische Prüfung statt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist der regelmässige Unterrichtsbesuch.

(9) Die aktuellen Kosten für die einzelnen Ausbildungsmodule sind im Internet publiziert.

(10) Zur Platzreservierung müssen 300 Franken bezahlt werden. Dieser Betrag wird dann von den Ausbildungskosten wieder abgezogen. Das Modul resp. die Module müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung bezahlt werden. Die Anmeldung bleibt auch dann rechtsgültig, wenn die Reservierungskosten respektive die Kosten für das Ausbildungsmodul bis zum Beginn der Schulung, für welche sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin angemeldet hat, noch nicht bezahlt sind.

(11) Abmeldungen und Verschiebungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Abreden sind nicht gültig.

(12 ) Die Sachkunde-Ausbildungen werden in Basel, Bern und Zürich durchgeführt. Voraussetzung für die Durchführung an jeweils einem Ort ist, dass genügend Anmeldungen pro Austragungsort eingegangen sind. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer,  dass die Ausbildung deswegen auch einen anderen Ort als dem Wunschort durchgeführt werden kann.

(13) Die Sachkunde-Ausbildungen werden zu den publizierten Daten durchgeführt. Voraussetzung für die Durchführung zu einem bestimmten Termin ist, dass genügend Anmeldungen pro Termin eingegangen sind. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer,  dass die Ausbildung deswegen auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem Wunschtermin durchgeführt werden kann.

(14) Wird die Ausbildung nach Beginn abgebrochen, oder der Vertrag/die Anmeldung später als 4 Wochen vor Beginn gekündigt/zurückgezogen, wird der volle Betrag geschuldet (Paragraph 404, OR, Kündigung zur Unzeit). Erfolgt die Kündigung/Abmeldung später als 7 Wochen vor Beginn, wird 50% des Schulgeldes geschuldet. Erfolgt die Kündigung/Abmeldung später als 5 Wochen vor Beginn, wird 75 % des Schulgeldes geschuldet.

(15) Für einen allfälligen Rekurs gegen einen Prüfungsentscheid ist die Prüfungskommission der CarolineSaintPierre Medizinische Kosmetik-Fachschule verantwortlich.

 

CarolineSaintPierre

Freie Strasse 17

CH-4001 Basel

Telefon +41 61 271 82 22

Mail c.saint.pierre@sunrise.ch